Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat zuletzt die Verurteilung der Gießener Allgemeinmedizinerin, Kristina Hänel, wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft für rechtskräftig erklärt und die von der Ärztin eingelegte Revision verworfen. Begründet wurde dies damit, dass ihre Homepage nicht nur darüber informiert habe, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführe, sondern über das „Wie“.
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) Regensburg erklärt sich solidarisch mit Kristina Hänel und fordert größtmögliche Informationsfreiheit für Frauen ein.
„Die derzeitige Rechtslage verbietet es Ärztinnen wie Frau Hänel, auf ihrer Website über diese Eingriffe zu informieren. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, müssen aber doch die Möglichkeit haben, sich ausreichend darüber zu informieren. Die Rechtslage sollte mit Blick auf die Selbstbestimmung der Frau umgehend geändert werden“, fordert SPD-Bundestagskandidatin und stellvertretende Vorsitzende der AsF Regensburg, Dr. Carolin Wagner.
Eine Neuregelung des Paragraphen 219a StGB lässt es seit dem Frühjahr 2019 zwar zu, dass Ärzt*innen darüber aufklären dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber immer noch nicht darüber informieren, wie diese durchgeführt werden.
„Dass Ärzt*innen, die etwa auf ihrer Website über Methodik und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs hinweisen, schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht, ist doch grotesk. Gerade weil ein Schwangerschaftsabbruch einen gravierenden medizinischen Eingriff darstellt, sollten Ärzt*innen frühzeitig darüber aufklären dürfen und betroffene Frauen sollten möglichst ohne Hürden an relevante Informationen kommen“, sagt Juristin und Vorsitzende der SPD-Frauen Regensburg, Claudia Neumaier.
Beschlusslage der SPD ist, dass eine Abschaffung des § 219a StGB längst überfällig ist. Bis zu einer Änderung der Gesetzeslage werden sich Ärzt*innen, die über die Durchführung ihrer medizinischen Eingriffe auf dem Gebiet informieren, weiterhin einer Strafbarkeit ausgesetzt sehen müssen und die Informationsfreiheit betroffener Frauen bleibt eingeschränkt.